Wichtige Information zum Selbstzünden:

Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson (über 18 Jahre) Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Genehmigung abbrennen. Möchten Sie außerhalb von Silvester ein privates Feuerwerk zünden und sind nicht im Besitz eines Befähigungsscheines (Pyrotechniker), benötigen Sie hierfür zwingend eine Ausnahmegenehmigung. Diese wird Ihnen von der zuständigen Behörde der Gemeinde oder Stadt (meist das Ordnungsamt), in der das Feuerwerk stattfinden soll, erteilt.
Möchten Sie ein Feuerwerk zum Selbstzünden von mir zusammengestellt bekommen, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragsstellung. Erst und nur nach dieser Ausnahmegenehmigung, darf ich Ihnen das Feuerwerk überlassen.
(WICHTIG: Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch!)